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   BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B   

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BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B (https://dejure.org/2007,15277)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B (https://dejure.org/2007,15277)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 B (https://dejure.org/2007,15277)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
    In Abgrenzung zum einfachen Untermietverhältnis war konkret das Nichtbestehen (zu negativen Tatsachen BSG SozR 4100 § 44 Nr. 47) der besonderen die eheähnliche Gemeinschaft prägenden inneren Bindung einschließlich der hierzu richterrechtlich entwickelten Hilfstatsachen (hierzu BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 37, BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26 S 137) bezeichnet.

    Dies gilt indessen nicht für sonstige Hilfstatsachen, auf die sich das protokollierte Beweisthema zum Nichtbestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft zwangsläufig erstreckt, und auf die das LSG im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfGE 87, 234, 264 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerfG NVwZ 2005, 1178 ; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15; BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwGE 98, 195 ) seine gegenteilige Annahme des Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft auch gestützt hat, nämlich neben der Dauer des Zusammenlebens vor allem die Verhältnisse in der Wohnung, den nachträglichen Abschluss des schriftlichen Untermietvertrags, die Gewährung von Darlehen, die Angaben bei Antragstellung und das Auftreten in der Öffentlichkeit.

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
    In Abgrenzung zum einfachen Untermietverhältnis war konkret das Nichtbestehen (zu negativen Tatsachen BSG SozR 4100 § 44 Nr. 47) der besonderen die eheähnliche Gemeinschaft prägenden inneren Bindung einschließlich der hierzu richterrechtlich entwickelten Hilfstatsachen (hierzu BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 37, BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26 S 137) bezeichnet.

    Dies gilt indessen nicht für sonstige Hilfstatsachen, auf die sich das protokollierte Beweisthema zum Nichtbestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft zwangsläufig erstreckt, und auf die das LSG im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfGE 87, 234, 264 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerfG NVwZ 2005, 1178 ; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15; BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwGE 98, 195 ) seine gegenteilige Annahme des Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft auch gestützt hat, nämlich neben der Dauer des Zusammenlebens vor allem die Verhältnisse in der Wohnung, den nachträglichen Abschluss des schriftlichen Untermietvertrags, die Gewährung von Darlehen, die Angaben bei Antragstellung und das Auftreten in der Öffentlichkeit.

  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
    Das LSG hat insoweit nicht hinreichend beachtet, dass der Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft nicht nur einen Rechtsbegriff, sondern auch eine beweisfähige Tatsachenbehauptung darstellt (vgl auch BFH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - VI B 118/04 = NJW 2007, 1615, 1616).

    Auf die Vernehmung eines ordnungsgemäß benannten Zeugen darf ein Gericht aber nur in engen Ausnahmefällen verzichten, etwa wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist (vgl Überblick bei Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG , 8. Aufl, § 103 RdNr 8 mwN; s auch BFH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - VI B 118/04 = NJW 2007, 1615 ).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
    Denn nach dem Gesamtumständen ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass nach Anhörung der Zeugin M.S. vorhandene weitere Erkenntnisse in Bezug auf den streitigen Zeitraum (bei Leistungsablehnung vgl BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R mit Hinweis auf BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 3 RdNr 4) Anlass zu einer abweichenden Würdigung des Zusammenlebens mit dem Kläger gegeben und dann nötige Feststellungen zum Hilfebedarf des Klägers unter Einschluss seiner eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (§§ 7, 9 SGB II; hierzu bereits BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 9/06 R) zu einem anderen Ergebnis in der Sache geführt hätten.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
    Dies gilt indessen nicht für sonstige Hilfstatsachen, auf die sich das protokollierte Beweisthema zum Nichtbestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft zwangsläufig erstreckt, und auf die das LSG im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfGE 87, 234, 264 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerfG NVwZ 2005, 1178 ; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15; BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwGE 98, 195 ) seine gegenteilige Annahme des Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft auch gestützt hat, nämlich neben der Dauer des Zusammenlebens vor allem die Verhältnisse in der Wohnung, den nachträglichen Abschluss des schriftlichen Untermietvertrags, die Gewährung von Darlehen, die Angaben bei Antragstellung und das Auftreten in der Öffentlichkeit.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
    Denn nach dem Gesamtumständen ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass nach Anhörung der Zeugin M.S. vorhandene weitere Erkenntnisse in Bezug auf den streitigen Zeitraum (bei Leistungsablehnung vgl BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R mit Hinweis auf BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 3 RdNr 4) Anlass zu einer abweichenden Würdigung des Zusammenlebens mit dem Kläger gegeben und dann nötige Feststellungen zum Hilfebedarf des Klägers unter Einschluss seiner eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (§§ 7, 9 SGB II; hierzu bereits BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 9/06 R) zu einem anderen Ergebnis in der Sache geführt hätten.
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
    Die näheren Begleitumstände waren allerdings Gegenstand abweichender Darstellungen des Klägers und der benannten Zeugin M.S., so dass schon aus diesem Grund Anlass zu einer persönlichen Anhörung gerade der Person bestanden hätte, die als Partner des Hilfesuchenden angesehen wird (vgl hierzu auch Hessisches LSG, Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER ua).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
    Dies gilt indessen nicht für sonstige Hilfstatsachen, auf die sich das protokollierte Beweisthema zum Nichtbestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft zwangsläufig erstreckt, und auf die das LSG im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfGE 87, 234, 264 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerfG NVwZ 2005, 1178 ; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15; BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwGE 98, 195 ) seine gegenteilige Annahme des Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft auch gestützt hat, nämlich neben der Dauer des Zusammenlebens vor allem die Verhältnisse in der Wohnung, den nachträglichen Abschluss des schriftlichen Untermietvertrags, die Gewährung von Darlehen, die Angaben bei Antragstellung und das Auftreten in der Öffentlichkeit.
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
    Die Beschwerde zeigt entsprechend den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Darlegung einer Aufklärungspflichtverletzung (ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5; § 160a Nr. 34; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 29, 35) hinreichend deutlich auf, dass das LSG dem zuletzt im Termin zur mündlichen Verhandlung gestellten Antrag auf Vernehmung der Mitbewohnerin des Klägers zum Nichtbestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft hätte nachgehen müssen.
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
    Denn nach dem Gesamtumständen ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass nach Anhörung der Zeugin M.S. vorhandene weitere Erkenntnisse in Bezug auf den streitigen Zeitraum (bei Leistungsablehnung vgl BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R mit Hinweis auf BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 3 RdNr 4) Anlass zu einer abweichenden Würdigung des Zusammenlebens mit dem Kläger gegeben und dann nötige Feststellungen zum Hilfebedarf des Klägers unter Einschluss seiner eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (§§ 7, 9 SGB II; hierzu bereits BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 9/06 R) zu einem anderen Ergebnis in der Sache geführt hätten.
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 49/99 B

    Ordnungsgemäße Zeugenbenennung, Befragung eines notwendig Beigeladenen, Schätzung

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 7/86

    Prognoseentscheidung - Tatsachenfeststellung

  • SG Leipzig, 19.02.2007 - S 19 AS 364/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Abzweigung von Leistungen bei

  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Erhebliche Beweisanträge dürfen deshalb nur unberücksichtigt bleiben, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung oder schon erwiesen ist, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (vgl BSG, Beschluss vom 16.3.2007 - B 11b AS 37/06 B; auch BFH, Urteil vom 27.7.2000 - V R 38/99; BFH, Urteil vom 4.4.2001 - VI R 209/98; BFH, Beschluss vom 19.8.2003 - IX B 36/03; BFH, Beschluss vom 4.4.2006 - VII B 196/05) .
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Solche Ausnahmefälle sind dann anzunehmen, wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist (vgl Senatsurteil vom 23.8.2001 - B 13 RJ 59/00 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17 S 72 f; BSG vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 B - Juris RdNr 10; BSG vom 28.5.2008 - B 12 KR 2/07 B - Juris RdNr 11; s auch BVerwG vom 12.3.2010 - 8 B 90/09 - Juris RdNr 25 f) .
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B
    Solche Ausnahmefälle sind dann anzunehmen, wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist (vgl BSG, Beschlüsse vom 28.5.2008, B 12 KR 2/07 B, Juris RdNr 11; vom 16.5.2007, B 11b AS 37/06 B, NZM 2007, 779; Senatsbeschluss vom 31.1.2008, B 13 R 53/07 B, Juris RdNr 8).
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